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      "text" : "TOP 3: Anfrage auf Verlängerung einer Baugenehmigung in der Ortslage. Einvernenhmensversagung, Anhörung. (20137)   Der Antragsteller beabsichtigt ein Wohnhaus zu errichten. Der Ortsgemeinderat erteilte das Einvernehmen und am 15.10.2009 erhielt der Antragsteller die Baugenehmigung.  Vor Anlauf der Baugenehmigung wurde mit dem Vorhaben noch nicht begonnen. Der Antragsteller beantragte eine Verlängerung der Baugenehmigung. Da die Sach- und Rechtslage unverändert war, bestand seitens der Ortsgemeinde keine Bedenken und stimmten einer Verlängerung zu. Am 07.06.2017 erhielt der Antragsteller von der Unteren Bauaufsichtsbehörde eine Verlängerung bis 30.01.2021.  Da der Antragsteller mit dem Vorhaben noch nicht begonnen hat, stellte er am 16.10.2020 erneut einen Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.  Da die Sach- und Rechtslage weiter unverändert ist, bestand seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die erneute Verlängerung der Baugenehmigung.  Der Ortsgemeinderat stimmte aus städtebaulichen Gründen der Verlängerung nicht zu.  Dies wurde der Untern Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt.  Mit Schreiben der Unteren Bauaufsichtshörde vom 20.01.2021 wurde uns mitgeteilt, dass nach Auffassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde und beabsichtigt das fehlende Einvernehmen zu ersetzen und den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung positiv zu bescheiden.  Vor Erteilung der Genehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, muss der Gemeinde Gelegenheit gegeben werden, erneut über das Einvernehmen zu entscheiden.  Schreiben der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Lageplan und Pläne des Vorhabens wurden den Beratungsunterlagen des Umlaufverfahrens als nichtöffentliche Anlage beigefügt.  Da die Sach- und Rechtslage weiter unverändert ist kann u. E. der Verlängerung zugestimmt werden.  Der Ortsgemeinderat St. Johann entscheidet ob er das Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung erteilt oder am Beschluss vom 19.11.2020,  aus städtebaulichen Gründen wird die erneute Erteilung des Einvernehmens der Ortsgemeinde St. Johann nicht erteilt, festhält.   Beschluss:  Der Ortsgemeinderat St. Johann entscheidet ob er das Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung erteilt oder am Beschluss vom 19.11.2020,  aus städtebaulichen Gründen wird die erneute Erteilung des Einvernehmens der Ortsgemeinde St. Johann nicht erteilt, festhält.   Abstimmungsergebnis:  Ja-Stimmen : 2 Nein-Stimmen : 2 Enthaltungen : 4",
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          "text" : "/     Beschlussvorlage      Nummer 2021-0049   Aktenzeichen    Fachbereich  Planen und Bauen   Stabstelle     Datum 01.02.2021   Sachbearbeiter (in) Becker, Winfried   Wiedervorlage    Bezug-Nr.    Beratungsfolge  Gremium Termin Status  Ortsgemeinderat St. Johann  öffentlich       Bebauungsplanverfahren für das Gebiet   Auf dem Schleich  1.Änderung. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des Verfahrens zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und der Träger öffentliocher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen. Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss.  Sach- und Rechtslage:  \f Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07. Jan. 2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Auf dem Schleich 1. Änderung beschlossen.  Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und die Begründung wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 20. Aug. 2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.1 BauGB, bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1, beschlossen.   Die Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 26. Aug. 2020 über die Planungsabsichten informiert.  Die im Verfahren, § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB, eingegangen Stellungnahmen wurden in einer Würdigung zusammengestellt und entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet.  In seiner Sitzung am 19. Nov. 2020 billigte der Ortsgemeinderat den vorliegenden Vorentwurf und beschloss die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.  Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung lag gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17. Dez. 2020 bis einschließlich 18. Jan. 2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 04. Dez. 2021 um eine Stellungnahme gebeten.  Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Würdigung zusammengestellt und es wurden entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.   Würdigung mit Beschlussempfehlungen, Offenlegungsentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.  Der Rat hat die Anregungen abzuwägen.  Sofern diese Beschlüsse zu keiner Änderung des Entwurfes führen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, können folgende Satzungsbeschlüsse gefasst werden.  \fBeschlussvorschlag:  \fDer Ortsgemeinderat St. Johann beschließt den Bebauungsplan für das Gebiet Auf dem Schleich 1. Änderung einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.    \fFinanzierung:  \f<Hier die Finanzierung eintragen>    \fAbstimmungsergebnis:  ____ Ja-Stimmen     ____ Nein-Stimmen      ____ Enthaltungen      O einstimmig angenommen   / (Manfred Scherer) Bürgermeister",
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      "text" : "TOP 4: Bebauungsplanverfahren für das Gebiet   Auf dem Schleich  1.Änderung. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des Verfahrens zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen. Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss.   Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07. Jan. 2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Auf dem Schleich 1. Änderung beschlossen.  Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und die Begründung wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 20. Aug. 2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.1 BauGB, bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1, beschlossen.   Die Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen einer Einwohnerversammlung am 26. Aug. 2020 über die Planungsabsichten informiert.  Die im Verfahren, § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB, eingegangen Stellungnahmen wurden in einer Würdigung zusammengestellt und entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet.  In seiner Sitzung am 19. Nov. 2020 billigte der Ortsgemeinderat den vorliegenden Vorentwurf und beschloss die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.  Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung lag gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17. Dez. 2020 bis einschließlich 18. Jan. 2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 04. Dez. 2021 um eine Stellungnahme gebeten.  Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Würdigung zusammengestellt und es wurden entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.  Würdigung mit Beschlussempfehlungen, Offenlegungsentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung wurde den Beratungsunterlagen zum Umlaufverfahren als Anlage beigefügt.   Der Rat hat abzuwägen.   Sofern diese Beschlüsse zu keiner Änderung des Entwurfes führen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, können folgende Satzungsbeschlüsse gefasst werden.  Beschluss:  Der Ortsgemeinderat St. Johann beschließt den Bebauungsplan für das Gebiet Auf dem Schleich 1. Änderung einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.    Abstimmungsergebnis:   Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen",
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    "text" : "Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinderat Badenheim    Der Ortsgemeinderat Badenheim kann aufgrund des hohen Corona-Infektionsrisikos und der Zustimmung der Ratsmitglieder gem. § 35 Abs. 3 GemO beschließen, dass Beschlüsse im Umlaufvehrfahren durchgeführt werden.   Zu dem untenstehenden Punkt soll der Ortsgemeinderat Badenheim per Umlaufverfahren beschließen.   Vergabeangelegenheit    Das Umlaufverfahren wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.   Ortsgemeinde Badenheim, 18.05.2021  gez. Jan Ott Ortsbürgermeister",
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    "text" : "Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinderat Gensingen  Am Donnerstag, den 08.05.2025 findet um 19:00 Uhr die 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen im Rathaus der Ortsgemeinde Gensingen in 55457 Gensingen statt.  Tagesordnung:  öffentlich   1. Fragen der Einwohner   2. Nutzungsänderung der bestehenden Doppelgarage zu Gewerbe - gutachterliche Tätigkeiten   3. Abweichung Anzahl der Wohnungseinheiten; Umbau des UG in eine dritte Wohneinheit (25033)   4. Neubau eines Wohnhauses; Abweichung von der Sockelhöhe   5. Beauftragung von Nachtragsangeboten für die Ortskernsanierung in der Gemeinde Gensingen 2. und 3 Bauabschnitt   6. Beratung und Beschlussfassung zur Sanierung des Kleinspielfeldes an der Goldberghalle   7. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes  Gewerbegebiet östlich der L 242  Satzungsbeschluss   8. Markierungen des Gehwegs entlang der Alexander-Bretz-Straße   9. Mitteilungen und Anfragen    nichtöffentlich   10. Antrag der Bürgerliste Gensingen e.V.   11. Mitteilungen und Anfragen    Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.  Ortsgemeinde Gensingen, 30.04.2025 gez. Ren Pieroth Ortsbürgermeister",
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          "text" : "/     Beschlussvorlage      Nummer 2025-0204   Aktenzeichen    Fachbereich  Zentraler Service   Stabstelle     Datum 25.04.2025   Sachbearbeiter (in) Kiese, Nadja   Wiedervorlage    Bezug-Nr.    Beratungsfolge  Gremium Termin Status  Ortsgemeinderat Gensingen 08.05.2025 öffentlich beschließend       Änderung der Niederschrift des Ortsgemeinderates Gensingen vom 11.03.2025  Sach- und Rechtslage:  \fZur Vermeidung von Missverständnissen zum rechtlich Hintergrund der beschlossenen Veränderungssperre bittet die Verwaltung um Anpassung der Sitzungsniederschrift zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ortsgemeinderats Gensingen vom 11.03.2025.  Bisheriger Wortlaut der Niederschrift:    TOP 5: Bauleitplanung  Gewerbegebiet östlich der L242  Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise   Verlauf der Beratung: \u000B Ziel der Planung solle es nach Meinung aus dem Rat bleiben, keine PV-Anlagen auf fruchtbarem landwirtschaftlichem Boden zu errichten. Deshalb bekräftigt Frau Ewigleben von der Bauverwaltung deren Sicherung durch eine Veränderungssperre. Zudem wird betont, dass es um Bauleitplanung für ein Gewerbegebiet gehe, nicht aber für die Errichtung von PV-Anlagen.   Der Rat einigt sich auf folgende Vorgehensweise.  Beschluss:  Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt,   die Satzung um ein weiteres Jahr zu verlängern und  zur weiteren Beratung in den Planungs- und Bauausschuss zu verweisen und dass die Verwaltung gebeten wird, ohne weitere Kenntnis keinen Planer zu beauftragen.  Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen \f  Im Abschnitt Verlauf der Beratung sollte die Sitzungsniederschrift zu folgendem Wortlaut geändert werden:  Verlauf der Beratung:  Ziel der Planung sollte es sein, in der Ortsgemeinde Gensingen auch in der Zukunft Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Frau Ewigleben empfiehlt zur Sicherung der Bauleitplanung die Veränderungssperre zu verlängern.  Der Ortsgemeinderat Gensingen spricht sich unabhängig von dieser Planung, grundsätzlich gegen die Errichtung von Freiflächen PV Anlagen auf fruchtbarem Ackerboden aus.   Der Rat einigt sich auf die folgende Vorgehensweis.    \fBeschlussvorschlag:  \fDer Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der vorgeschlagenen Änderung im Verlauf der Beratung unter TOP 5 der Niederschrift der Ortsgemeinderatssitzung vom 11.03.2025 zu.   \fAbstimmungsergebnis:  ____ Ja-Stimmen     ____ Nein-Stimmen      ____ Enthaltungen      O einstimmig angenommen       (Manfred Scherer) Bürgermeister",
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          "text" : "/     Beschlussvorlage      Nummer 2025-0190   Aktenzeichen    Fachbereich  Planen und Bauen   Stabstelle     Datum 17.04.2025   Sachbearbeiter (in) Nieminarz, Andreas   Wiedervorlage    Bezug-Nr.    Beratungsfolge  Gremium Termin Status  Ortsgemeinderat Gensingen 08.05.2025 öffentlich beschließend       Beauftragung von Nachtragsangeboten für die Ortskernsanierung in der Gemeinde Gensingen 2. und 3 Bauabschnitt  Sach- und Rechtslage:  \fFür die Ortskernsanierung in der Gemeinde Gensingen wurden seitens der auszuführenden Firma die Nachtragsangebote 21, 22 und 25eingereicht. Bei dem eingereichten Nachtragsangebot mit der Nummer 21, handelt es sich um ein Angebot für nicht vorgesehene Leistungen.  Das Nachtragsangebot Nummer 21 betrifft den Einbau von selbstverdichtendem Material zur Einbettung von Rohrleitungen und der Verfüllung von Gräben. Die hier vorhandenen Leitungen im Straßenbaukörper weisen keine ausreichende Überdeckung für den notwendigen Straßenaufbau aus und müssen somit gesondert verfüllt und überdeckt werden.   Bei dem Nachtragsangebot Nummer 22, handelt es sich dem Grunde nach um eine Massenmehrung. Der Straßenausbau war in den 3 ausgeschriebenen Bauabschnitten des Kreuzungsbereiches [Kaiserstraße / An der Eichenmühle] bereits teilweise vorgesehen. Hier jedoch zum Teil im Bauabschnitt 1 und zum anderen Teil im Bauabschnitt 2 und 3. Aufgrund von Überschneidungen im Bauablauf, wurde hier bei einem gemeinsamen Baubesprechungstermin festgelegt den Baubereich komplett von einem Unternehmen herstellen zu lassen.   Der Bereich soll nun von dem beauftragten Unternehmen für den 2 und 3 Bauabschnitt hergestellt werden. Hierfür wurde das Nachtragsangebot mit der Nummer 22 eingereicht. Die hier abgegebenen Einheitspreise wurden für den Bereich welcher außerhalb von der Ausschreibung/Baubeschreibung des 2 und 3 Bauabschnittes liegt neu kalkuliert. Im Vergleich zu dem Unternehmen welches den 1 Bauabschnitt herstellt, ist die abgegebene Angebotssumme des Auftragnehmers für den 2 und 3 Bauabschnitt um ca. 3.500,00  günstiger. Der ursprüngliche Ausbaubereich der Ortskernsanierung, sah hier nur einen Teilausbau des Kreuzungsbereiches vor. Jedoch aufgrund des schlechten Straßenzustandes und des optischen Gesamtbildes wurde hier festgelegt den gesamten Kreuzungsbereich erneuern zu lassen.     Für das im Bauabschnitt 2 und 3 tätige Unternehmen, ergibt sich somit eine Gesamtmassenmehrung von zusätzlich ca. 220 m Straßenausbaufläche. Hiervon wurden in den Bauabschnitten der Ortskernsanierung bereits ca. 165 m Ausbaufläche erfasst. Zusätzlich kommen somit ca. 55 m mehr an Ausbaufläche hinzu.   Die tatsächlichen Mehrkosten aufgrund der Massenmehrungen für den Ausbau des Kreuzungsbereiches, belaufen sich auf ca. 14.000,00 .   Das eingereichte Nachtragsangebot mit der Nummer 25 bezieht sich auf die Entsorgung von belastetem Boden aufgrund von PAK [Teerbelastungen]. Die durchgeführten Beprobungen aus den Aushubmassen der Straße im Gartenfeld ergaben hier, dass der Boden als Z 2 Material auf einer Deponie zu entsorgen ist. Das eingereichte Nachtragsangebot schließt mit einer Nachtragssumme in Höhe von 40.930,05  Brutto ab. Diesem wurden 500 Tonnen an belastetem Boden zugrunde gelegt. Die tatsächliche Abrechnung erfolgt nach Anlieferung auf der Deponie mittel Lieferscheinen.   Die eingereichten Angebote wurden bereits durch das beauftragte Ingenieurbüro fachtechnisch und rechnerisch geprüft. Seitens der Ortsgemeinde muss vor Ausführung der Arbeiten jedoch noch die formelle Beauftragung erfolgen.  Die eingereichten Nachtragsangebote schließen geprüft wie folgt ab;  Nachtragsangebot Nr. 21 //    3.814,19  Nachtragsangebot Nr. 22 //  25.363,93  Nachtragsangebot Nr. 25 // 40.930,05    Die Nachtragsangebote sind der Beschlussvorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Die Summe der gesamten eingereichten Nachtragsangebote beläuft sich somit auf ca. 70.108,17    \fBeschlussvorschlag:  \fDer Ortsgemeinderat beauftragt die gestellten Nachtragsangebote zum geprüften Preis.   \fFinanzielle Auswirkung:  \fDie notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt der Ortsgemeinde zur Verfügung.  Anlagen:  Nicht öffentlich:  Nachtragsangebot Nr. 21 Nachtragsangebot Nr. 22 Nachtragsangebot Nr. 25  \fAbstimmungsergebnis:  ____ Ja-Stimmen     ____ Nein-Stimmen      ____ Enthaltungen      O einstimmig angenommen       (Manfred Scherer) Bürgermeister",
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